Das Thema Erbschaft ist kein leichtes - egal ob man in der Situation ist etwas von einem geliebten Menschen zu bekommen oder an sein eigenes Ableben zu denken. 
Aber auch wenn es kein leichtes Thema ist, ist es wichtig sich damit (frühzeitig) auseinanderzusetzen.
Daher hier für Sie einige Antworten, die Ihnen Klarheit verschaffen können:

Grundsätzlich geht es bei einer Mediation darum, dass ein Konflikt, der zwischen zwei oder mehreren Parteien besteht, vermittelt wird. Da Konflikte in fast allen Bereichen des Lebens entstehen können, können auch Mediationen in vielen verschiedenen Situationen hilfreich sein: Egal ob Sie auf der Arbeit unter Kollegen, im Alltag unter Nachbarn oder im Falle einer Scheidung mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin sich in einer Streitsituation befinden. Vor allem wenn Situationen ausweglos erscheinen und Konflikte bereits länger festgefahren sind und gewünscht wird, diese durch konstruktive Beilegung zu lösen, kann eine Mediation Abhilfe leisten.

Wenn Sie sich für eine solche Mediation entscheiden, entscheiden Sie sich dazu, gemeinsam mit der anderen Konfliktpartei, an einer für alle Beteiligten möglichst besten Lösung zu arbeiten. Dabei tragen Sie sowie die andere Konfliktpartei die Verantwortung für das jeweilige Handeln ebenso wie die Äußerungen.

Die Mediation selber wird von dem Mediator/der Mediatorin angeleitet, wo bei dieser/diese die Struktur vorgibt und alle Konfliktparteien miteinbezieht. Dabei ist der Mediator/die Mediatorin stets unparteiisch, neutral und zu Verschwiegenheit verpflichtet. Die Aufgabe dahinter ist es, die Konfliktparteien zu beraten und diesen zu helfen, selbstständig einen Lösungsweg zu finden. Eine Mediation basiert somit grundlegend auf einer gemeinschaftlichen Erarbeitung und einem konstruktiven Umgang – was natürlich unter dem Grundsatz der Freiwilligkeit aller am besten funktioniert.

Es ist sinnvoll bereits vor dem eigenen Ableben zu planen was mit dem eigenen Besitz passiert. Hierfür sind Testamente eine gute Basis, in denen alles geregelt wird. Um auch Konflikte zwischen Familienmitgliedern nach dem Tod zu vermeiden eignet es sich eine Mediation neben dem Verfassen des Testamentes durchzuführen. Hierdurch können alle Betroffenen Ihre Gedanken äußern und sind auch nicht nach dem Ableben weiteren Überraschungen ausgesetzt.
Auch sollten frühzeitig Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten ausgefertigt werden um auch Ihren eigenen Willen im Ernstfall behalten zu können.

 

Ein Pflichtteil ist der gesetzliche Anteil der jedem in der Erbfolge zusteht. Dabei gilt, dass innerhalb von drei Jahren alle in der gesetzlichen Erbfolge einen Anspruch haben. Hierbei wird der Teil in Form von Geld ausgezahlt, soweit sich die Betroffenen nicht anderweitig einigen. Der Pflichtteil kann bei beispielsweise einem Nachweis von Erbunwürdigkeit vorenthalten werden, wofür aber Delikte wie Morde vorliegen müssen.

Im Fall einer Erbschaft ist es möglich, dass zum Beispiel Grundstücke zerschlagen werden - das lässt sich durch Schenkungen zu Lebzeiten vermeiden. Wichtig ist zu beachten, dass Immobilien dabei notariell zu bestätigen sind.