Bei der Erstellung einer Patientenverfügung und/ oder Vorsorgevollmacht kann Sie eine Anwältin Sie unterstützen und Ihnen näherbringen, worauf es ankommt. Hierdurch können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen rechtlich wirksam regeln und Ihre Selbstbestimmung für jeden Fall regeln.
GRÜNDE FÜR DIE FRÜHZEITIGE VORSORGE MIT EINER VORSORGEVOLLMACHT
GRÜNDE FÜR DIE FRÜHZEITIGE VORSORGE MIT EINER PATIENTENVERFÜGUNG
Sorgenfreiheit
Sie müssen sich keine Sorgen mehr über den Ernstfall machen und haben eine Regelung, die genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.
Verwiklichung der Wünsche
Sie können so beispielsweise festlegen, dass Ihr*e Bevollmächtigte*r nicht für jeden Geldbetrag Rechenschaft ablegen muss der für Sie aufgewendet wird im Notfall.